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Über uns

Wir liefern das Briefing. Du triffst die Entscheidung.

Sachlich

Zahlen vor Adjektiven, Fachbegriffe erklärt, nichts beschönigt.

Transparent

Vergütung, Auswahl und Ablauf offengelegt, auf Wunsch vor jeder Empfehlung.

Fachlich

Versorgungswerk, Beamtenversorgung und Kammerberufe sind unser Alltag.

Samira Harkat
Samira Harkat
Gründerin und Geschäftsführerin. B.Sc. Wirtschaftsinformatik, Versicherungsmaklerin § 34d Abs. 1 GewO seit 2023, Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittlung § 34f bestanden. Mitautorin bei Pfefferminzia und im Finanzatlas Lebensphasen.
Susanne Bartels
Susanne Bartels
Gründerin und Geschäftsführerin. Wirtschaftspsychologin, Versicherungsmaklerin § 34d Abs. 1 GewO seit 2025, Head of People, Culture & Communication. Mitautorin bei Pfefferminzia und im Finanzatlas Lebensphasen.

Samira Harkat und Susanne Bartels sind beide Versicherungsmaklerinnen mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Storytime
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Die Geschichte geht weiter — nächste Station folgt.
Samira Harkat

Für richtig gute Finanzentscheidungen.

Lass uns sprechen
Ablauf

Drei Schritte bis zur Empfehlung

01
Kennenlernen

15 Minuten am Telefon. Hier wird nichts abgeschlossen — wir prüfen nur, ob ein Termin sinnvoll ist.

02
Erstgespräch

30 Minuten per Video-Call. Wir sortieren deine Situation, du bekommst die Einordnung schriftlich.

03
Beratung

Analyse und Empfehlung mit schriftlicher Begründung, wie es § 61 VVG verlangt.

„Am Ende eines Gesprächs willst du selbst erklären können, warum deine Lösung so aussieht und nicht anders."

— Samira Harkat
Vergütung

Wie wir verdienen

Wir sind Maklerinnen. Wenn du über uns einen Vertrag abschließt oder umstellst, verdienen wir über Courtage der Versicherer, nicht direkt von dir. Als Maklerinnen haften wir für unsere Empfehlungen, gesetzlich und mit Dokumentationspflicht. Auf Wunsch legen wir dir vor jeder Empfehlung offen, welche Vergütung daran hängt.

Bekannt aus
mdr
ZDF
ARD
Pfefferminzia
AssCompact
Jungmakler
Von dir beauftragt · § 59 Abs. 3 VVG

Woran du uns prüfen kannst

Wir sind Maklerinnen. Das heißt: von dir beauftragt, nicht von einem Versicherer betraut — und dir gegenüber haftbar für jede Empfehlung. Bezahlt werden wir über Courtage der Versicherer. Auftraggeberin und Zahlstelle sind bei Maklerinnen gesetzlich verschiedene Rollen. Was uns sonst noch bindet, steht darunter, jede Pflicht einzeln mit Paragraf.

Erlaubnis
§ 34d Abs. 1 GewO

Versicherungsmaklerin mit IHK-Erlaubnis

Registereintrag
D-[…]

Selbst nachprüfbar im Vermittlerregister

Erstinformation
§ 15 VersVermV

Vor dem ersten Gespräch, in Textform

Beratungspflicht
§ 61 VVG

Wir müssen fragen, bevor wir empfehlen

Dokumentationspflicht
§ 61 VVG

Jede Empfehlung schriftlich begründet

Marktauswahl
§ 60 VVG

Empfehlung auf breiter Marktgrundlage

Vergütung offengelegt
§ 15 VersVermV

Auf Wunsch vor jeder Empfehlung

Weiterbildung
§ 34d Abs. 9 GewO

15 Stunden im Jahr, gesetzlich verpflichtend

In Bereichen, die wir nicht selbst abdecken, arbeiten wir mit ausgewählten Partnerinnen und Partnern zusammen. Alle verfügen ebenfalls über eine Erlaubnis nach § 34d GewO und sind im Vermittlerregister eingetragen. Vor einem solchen Gespräch erhältst du deren Erstinformation.

Willst du uns kennenlernen?

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