Zahlen vor Adjektiven, Fachbegriffe erklärt, nichts beschönigt.
Vergütung, Auswahl und Ablauf offengelegt, auf Wunsch vor jeder Empfehlung.
Versorgungswerk, Beamtenversorgung und Kammerberufe sind unser Alltag.
Samira Harkat und Susanne Bartels sind beide Versicherungsmaklerinnen mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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Für richtig gute Finanzentscheidungen.
Lass uns sprechen15 Minuten am Telefon. Hier wird nichts abgeschlossen — wir prüfen nur, ob ein Termin sinnvoll ist.
30 Minuten per Video-Call. Wir sortieren deine Situation, du bekommst die Einordnung schriftlich.
Analyse und Empfehlung mit schriftlicher Begründung, wie es § 61 VVG verlangt.
„Am Ende eines Gesprächs willst du selbst erklären können, warum deine Lösung so aussieht und nicht anders."
Wir sind Maklerinnen. Wenn du über uns einen Vertrag abschließt oder umstellst, verdienen wir über Courtage der Versicherer, nicht direkt von dir. Als Maklerinnen haften wir für unsere Empfehlungen, gesetzlich und mit Dokumentationspflicht. Auf Wunsch legen wir dir vor jeder Empfehlung offen, welche Vergütung daran hängt.
Wir sind Maklerinnen. Das heißt: von dir beauftragt, nicht von einem Versicherer betraut — und dir gegenüber haftbar für jede Empfehlung. Bezahlt werden wir über Courtage der Versicherer. Auftraggeberin und Zahlstelle sind bei Maklerinnen gesetzlich verschiedene Rollen. Was uns sonst noch bindet, steht darunter, jede Pflicht einzeln mit Paragraf.
Versicherungsmaklerin mit IHK-Erlaubnis
Selbst nachprüfbar im Vermittlerregister
Vor dem ersten Gespräch, in Textform
Wir müssen fragen, bevor wir empfehlen
Jede Empfehlung schriftlich begründet
Empfehlung auf breiter Marktgrundlage
Auf Wunsch vor jeder Empfehlung
15 Stunden im Jahr, gesetzlich verpflichtend
In Bereichen, die wir nicht selbst abdecken, arbeiten wir mit ausgewählten Partnerinnen und Partnern zusammen. Alle verfügen ebenfalls über eine Erlaubnis nach § 34d GewO und sind im Vermittlerregister eingetragen. Vor einem solchen Gespräch erhältst du deren Erstinformation.