Ärztinnen, Juristinnen, Apothekerinnen und weitere Kammerberufe sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV), sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert. Jedes Bundesland und jede Kammer hat ihr eigenes Versorgungswerk mit eigenen Regeln, eigener Beitragsstruktur und eigener Leistungsberechnung.
Versorgungswerke arbeiten überwiegend im offenen Deckungsplanverfahren: ein Mittelweg zwischen dem Umlageverfahren der DRV und einer vollständigen Kapitaldeckung. Deine Beiträge werden verzinst angesammelt, die genaue Verzinsung legt das Versorgungswerk jährlich neu fest. Das macht die Entwicklung deiner Anwartschaft schwerer vorhersehbar als bei einer klassischen Kapitalanlage.
Einmal jährlich verschickt dein Versorgungswerk eine Mitteilung mit deiner aktuellen Anwartschaft — dem Betrag, den du bei Renteneintritt monatlich zu erwarten hast, auf Basis der heutigen Beitragslage. Diese Zahl verändert sich mit jedem Beitragsjahr und mit jeder Anpassung des Rechnungszinses.
Teilzeitphasen während der Facharztweiterbildung, Elternzeit oder eine Beitragslücke direkt nach dem Studium senken die Anwartschaft anteilig. Diese Lücken lassen sich in der Regel beziffern und teilweise durch freiwillige Beiträge oder eine private Ergänzung ausgleichen.
Angaben zu Verfahren und Leistungsberechnung variieren je nach Versorgungswerk. [Quellenangaben je Versorgungswerk ergänzen]